Der Gesellschaftsvertrag der UG muss zumindest folgende Angaben enthalten:
- Firmenname
- Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand der Unternehmung
- Stammkapital
- Gewinnverteilung der UG
- Vertretungsberechtigten Geschäftsführenden sowie weitere UG-Gesellschafter:innen und ihre Geschäftsanteile
Achten Sie darauf, dass der Firmenname den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ trägt. Dieser Zusatz ist verpflichtend und gibt Investoren, Geschäftspartner:innen, Kund:innen oder Lieferanten Auskunft über die Rechtsform Ihres Unternehmens. Darüber hinaus sollten Sie im Vorfeld sicherstellen, dass Ihr Firmenname nicht bereits vergeben ist.
Um doppelte Kosten für die Notarin oder den Notar aufgrund falscher oder fehlender Angaben zu vermeiden und die Rechtssicherheit der Vereinbarungen zu garantieren, lassen Sie den Vertrag am besten von einer Anwältin oder einem Anwalt erstellen oder zumindest im Vorfeld von ihr oder ihm überprüfen.
Als Alternative zum UG-Gesellschaftsvertrag kann auch ein UG-Musterprotokoll genutzt werden, um den Gründungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gleichzeitig können Sie damit auch die Notarkosten senken. Allerdings sind keine Anpassungen oder zusätzlichen individuellen Regelungen im Musterprotokoll mehr möglich. Das Musterprotokoll dürfen Sie jedoch nur verwenden, wenn die UG nicht mehr als drei Gesellschafter:innen und nur einen Geschäftsführenden hat.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung eines individuell anpassbaren Musters für Ihren UG-Gesellschaftsvertrag, wie beispielsweise Qonto ihn kostenlos und im Word-Format zur Verfügung stellt.
Haben Sie mit Ihren Mitgesellschafter:innen den Gesellschaftsvertrag erstellt, führt der nächste Schritt zum Notar oder Notarin, um den Gesellschaftsvertrag beurkunden zu lassen. Bei diesem Termin müssen alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen anwesend sein. Um Notarkosten zu sparen, kann bei dieser Gelegenheit auch gleich der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin bestellt werden.